Sicherheit hat für viele Menschen einen hohen Stellenwert. Dies äußert sich z. B. in dem Wunsch nach einem sicheren Job, nach einer geregelten Altersvorsorge und in vielen anderen Bereichen unseres Lebens. Doch vor dem letzten Schritt, der Absicherung der eigenen Bestattung schrecken viele noch zurück. Dies mag daran liegen, dass es durchaus Mut erfordert, sich mit dem Gedanken an die eigene Sterblichkeit auseinanderzusetzen. So unangenehm dieser Schritt auch sein mag, so kann er Ihnen doch auch Sicherheit geben. Denn die Gewissheit, alles Notwendige für den Fall der Fälle nach ihren Vorstellungen geregelt zu haben, kann Ihnen ein stückweit die Angst vor dieser heiklen Thematik nehmen.
Auch für Hinterbliebene erweist sich eine Bestattungsvorsorge als eine Entlastung. So können bereits im Vorhinein wichtige Fragen, wie die Art der Bestattung, die Auswahl der Örtlichkeiten, sowie des Sarges und vieles mehr nach Ihren Wünschen geklärt werden.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich und umfangreich.
Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie genau festlegen, wie die Dinge nach Ihrem Tod gehandhabt werden. Dies reicht von der Wahl der Bestattung, über den Ort der Beisetzung bis hin zu Kleinigkeiten bei der Gestaltung der Trauerfeier. So treffen Sie wichtige Entscheidungen selbst, die den Hinterbliebenen ansonsten womöglich Kopfzerbrechen bereiten würden. Außerdem können Sie sich auf diesem Wege sicher sein, dass alles Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt wird.
Im Rahmen des Bestattungsvorsorgevertrags können Sie auch bereits die Finanzierung der Bestattungskosten sicherstellen. Dies geschieht auf Grundlage eines Kostenvoranschlags, den wir anhand Ihrer individuellen Vorstellungen erstellen.
Für die Finanzierung selbst besteht die Möglichkeit einer Sterbegeldversicherung mit zuvor festgelegten Raten oder die Eröffnung eines verzinstes Treuhandkonto, auf dem der für die Bestattung vorgesehene Betrag bis zu Ihrem Tode sicher verwahrt wird.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den Finanzierungsmöglichkeiten.
Viele Menschen schrecken noch zurück vor der Bereitschaft zur Organspende. Dabei ist dies ein entscheidender Beitrag, um anderen Menschen ein längeres Leben zu ermöglichen. Außerdem werden durch die bewusste Entscheidung für oder gegen die Organspende – denn beides kann mithilfe des Organspendeausweises festgehalten werden – auch Ärzte entlastet. Denn immer wieder kommen diese aufgrund der geringen Bereitschaft und der hohen Zahl an Menschen, die auf Rettung hoffen, in Bedrängnis und sind daher gezwungen, in Fällen von Hirntod die Angehörigen um Erlaubnis zur Organspende zu bitten. Für die betroffenen Familien ist es zusätzlich belastend, sich mit einer solchen Frage auseinanderzusetzen.
Indem Sie einen Organspenderausweis ausfüllen, treffen Sie diese wichtige Entscheidung selbst und stellen damit sicher, dass niemand anders sich damit quälen muss. Sie können sich bei Ihrer Bereitschaft zur Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken. Zudem ist es möglich, auf dem Ausweis eine Person einzutragen, die im Ernstfall sofort benachrichtigt wird.
Zeigen Sie Verantwortung, indem Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen.
Sie bekommen den Organspendeausweis bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke. Alternativ können Sie einen Vordruck unter folgendem Link downloaden:
Organspendeausweis der BZgA (externer Link)
Das Erbrecht ist in Deutschland über die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Für den Fall, dass der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, welche Personen erbberechtigt sind. Dafür ist folgende Rangfolge grundlegend:
Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Dabei werden Erben zweiter Ordnung erst berücksichtigt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, usw.
Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.
Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, empfiehlt sich in jedem Fall das Verfassen eines Testaments. Jedoch steht den Erben erster Ordnung unabhängig davon ein sogenannter Pflichtanteil zu.
Den Letzten Willen rechtsgültig niederschreiben kann jeder, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Wichtig ist aber, dass das Testament handschriftlich verfasst und mit vollständigem Namen, Datum und Unterschrift versehen ist. Außerdem sollten Sie Ihr Testament an einem Ort hinterlegen, an dem es später mit Sicherheit gefunden wird.
Absolute Sicherheit bietet das Aufsetzen des Testaments durch einen Notar. So ist es zuverlässig verwahrt und wird im Todesfall unverzüglich an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet.
Wir möchten Sie bitten, sich bezüglich Erbschaftsangelegenheiten juristisch beraten zu lassen. Gerne vermitteln wir die entsprechenden Kontakte.
Niemand setzt sich gern mit der Möglichkeit auseinander, überraschend von einem Unfall oder einer schweren Krankheit getroffen zu werden. Doch noch unangenehmer ist die Vorstellung, sich in einem solchen Fall nicht mehr artikulieren und damit keinerlei Einfluss darauf nehmen zu können, was mit einem geschieht. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, über eine Patientenverfügung nachzudenken. Damit kann vorsorglich festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall getroffen werden sollen – und welche Sie ausschließen möchten.
Außerdem ist es ratsam, eine Person Ihres Vertrauens hinzuzuziehen und dieser eine Vorsorgevollmacht zu übertragen. So kann sie dafür sorgen, dass Ihre Wünsche genau so umgesetzt werden, wie Sie es wünschen. Doch natürlich ist Ihre Patientenverfügung auch ohne eine solche Vertrauensperson rechtskräftig. Außerdem ist es möglich, sie jederzeit zu ändern oder zu widerrufen.
Wir möchten Sie bitten, sich zu Ihrem eigenen Schutz vor dem Verfassen einer Patientenverfügung juristisch beraten zu lassen.
Zusätzliche Informationen und Ratschläge rund um die Patientenverfügung erhalten Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz:
Vorlage zum Download als PDF (externer Link)